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Energiecheck

Energienews


20.06.2018

Zuschuss für die Sanierung von Nichtwohngebäuden in BW

Eigentümer von Nichtwohngebäuden im Südwesten erhalten wieder Zuschüsse für die energetische Sanierung ihrer Liegenschaften. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat für die Jahre 2018 und 2019 das Förderprogramm Klimaschutz-Plus neu gestartet. Insgesamt stehen 26 Mio. Euro zur Verfügung.

Neu hinzugekommen sind in dieser Programmrunde weitere Förderangebote für die energieeffiziente Sanierung von Schulgebäuden. Hier können Kommunen nun pro Sanierungsvorhaben bis zu 1,2 Mio. Euro Förderung bekommen – zusätzlich zur Förderung des Kultus- und des Finanzministeriums. Die Förderung von Bildungsprojekten in Schulen hat sich von 20.000 auf 30.000 Euro pro Kreis erhöht und wird jetzt auch für Kindertagesstätten gewährt. Änderungen gibt es auch bei der Förderung anderer Eigentümer von Nichtwohngebäuden. Darauf weist die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg hin, die das Programm inhaltlich begleitet. Die L-Bank nimmt die Förderanträge an. Mehr unter www.kea-bw.de.

Klimaschutz-Plus wendet sich an Kommunen und kommunale Betriebe, Träger von Schulen und Kindertageseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Kirchen und Vereine. Auch Träger von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Heimen erhalten für die Sanierung ihrer Liegenschaften Geld vom Land. Anträge können zwar bis zum 30. November 2019 eingereicht werden, Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung ist jedoch, dass der Fördertopf noch nicht leer ist.

CO2-Minderungsprogramm: Förderung für energetische Sanierungen

Im CO2-Minderungsprogramm, dem ersten Teil des Programms, werden investive Klimaschutzmaßnahmen an Nichtwohngebäuden mit Zuschüssen gefördert. Förderfähig sind ausgewählte Maßnahmen zur Heizungserneuerung, Wärmedämmmaßnahmen, die Sanierung von Beleuchtungs- oder Lüftungsanlagen sowie – in Kombination mit einer der beiden erstgenannten Maßnahmen – der Einsatz erneuerbarer Energien in Form von Holzheizungen, Wärmepumpen oder Solarwärmeanlagen.

Für jede über die Lebensdauer der Maßnahme eingesparte Tonne Kohlendioxid (CO2) wird ein Betrag von 50 Euro gewährt. Der Zuschuss kann einen Wert von 30 % der förderfähigen Investitionen oder maximal 200.000 Euro erreichen. Seit diesem Jahr gibt es einen zusätzlichen Bonus von 5 oder 10 % auf den Förderbetrag, wenn das Gebäude durch die Sanierungsmaßnahme den Standard KfW 70 oder KfW 55 erreicht. Weitere, bisher ausgelobte Boni beim Nachweis systematischer Klimaschutzaktivitäten bleiben bestehen. Den für ein Energiemanagementsystem bzw. Umweltmanagementsystem gewährten Bonus kann nun auch in Anspruch nehmen, wer seit zwei Jahren ein systematisches Energiemanagement betreibt. Die Mindestförderung im CO2-Minderungsprogramm wurde von 5000 Euro auf 3000 Euro herabgesetzt, was Antragtellern jetzt erlaubt, auch kleinere Vorhaben anzumelden.

Von Beratung bis Netzwerk: Klimaschutz-Plus stärkt flankierende Maßnahmen

Im zweiten Teil, dem Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm, können neben Kommunen jetzt auch kleine und mittlere Unternehmen und weitere Rechtspersonen die Einführung eines systematischen Energiemanagements beantragen. Bei der BHKW-Begleitberatung fördert das Umweltministerium nach der Inbetriebnahme der Anlage nun bis zu vier anstatt nur zwei weitere Arbeitstage eines externen Beraters. Der Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz für Stadt- und Landkreise geht 2018 in eine neue Runde; entsprechend bietet das Ministerium auch hier eine Förderung der Teilnahme an.

Die Förderung für die Durchführung von Projekten in Schulen erstreckt sich nun auch auf Kindertageseinrichtungen. Zudem steigt das Budget von bisher 20.000 Euro auf 30.000 Euro pro Kreis. Neu hinzu kommt zudem ein Förderangebot für eine Erstberatung zur Abwärmenutzung. Hier können bis zu 15 Arbeitstage mit bis zu 50 %, maximal 400 Euro pro Tag, bezuschusst werden.

Neu hinzugekommen: Zusatzförderung für Schulsanierungen

Ein dritter Programmteil mit dem Titel „Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung“ gewährt in Form einer „Rucksackförderung“ zusätzliche Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen an Schulgebäuden. Es ist möglich, diese mit den Geldern der einschlägigen Förderprogramme des Kultus- und des Finanzministeriums zu kumulieren. Vorhaben, die den KfW-70-Standard erreichen, erhalten 60 Euro pro Quadratmeter Schulfläche bis maximal 500.000 Euro. Erreicht das Gebäude den KfW-55-Standard, erhöht sich der Zuschuss auf 120 Euro pro Quadratmeter Schulfläche oder maximal 1.200.000 Euro.

Förderbedingungen und Antragsformulare stehen auf der Internetseite des Ministeriums.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater