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Schutz vor Legionellen

Schutz vor Legionellen – was kann der Einfamilienhausbesitzer machen?
 
Herkömmliche Einfamilienhäuser unterstehen nicht der Untersuchungspflicht. Auch Zweifamilienhäuser gelten noch als Gebäude mit Kleinanlagen und müssen daher nicht auf Legionellen untersucht werden. Die Trinkwasseranlagen blieben somit also vollkommen ungeprüft und es besteht die Gefahr, das kein reines Trinkwasser gegeben ist. Zumindest ist das bei vielen der erste Gedanke. Häuser, die mit mehreren Wohnungen vermietet werden, gelten als Großanlage und müssen geprüft werden. Hier kann der Mieter den Vermieter sogar auffordern, das Ergebnis der Prüfung für die Mieter öffentlich auszuhängen. Doch auch Kleinanlagen für den Privathaushalt können natürlich überprüft werden. Es kann ein Termin beim Gesundheitsamt oder auch bei einem privaten Dienstleister gemacht werden, welcher dann die Anlagen auf Legionellen testet. Doch auch beim Einbau, beziehungsweise bei der Installation kann darauf geachtet werden, das nur entsprechende Materialien verwendet werden. Eine vorherige Beratung durch einen Facharbeiter ist an dieser Stelle nicht verkehrt und sollte unbedingt in Betracht gezogen werden. Legionellen können zu einer richtigen Krankheit werden, welche unter anderem die Lunge betrifft. Genau deswegen ist auch für Privathaushalte, also Einfamilienhäuser, die Untersuchung sehr wichtig. Im Prinzip wäre es gar nicht so verkehrt gewesen, auch bei Einfamilienhäusern eine Untersuchungspflicht einzuführen.
Da dies derzeit aber nicht gegeben ist, bleibt den Hausbesitzern nur die private Vorsorge. Hier muss sich jeder selber darum kümmern, inwiefern Untersuchungen stattfinden. Auch wenn das entsprechende Amt einmal die Anlagen untersucht hat, ist eine wiederholte Kontrolle ohne Selbsteinwirkung nicht gegeben. Der Hausbesitzer muss also selber darauf achten, dass die Anlagen in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Zudem sollten ältere Anlagen vielleicht durch neuere ersetzt werden. Auch dies bannt die Gefahr vor Legionellen ganz gut.